Voraussetzungen:

Der Mieter des Fahrzeuges muss mindestens 21 Jahre alt sein und im Besitz eines 3 Jahre lang gültigen Fahrausweises sein. Zweitfahrer müssen im Mietvertrag vorab erwähnt werden.

Wartezeit / Stornierung:

Die Wartezeit, bei der Abholung in Flughafen, ist bis zu 60 Minuten nach der Landung des Flugzeugs im Preis inbegriffen. Ab 60 Minuten kostet jede Stunde Fr. 40.00.-. Die Wartezeit, bei der Abholung von Hotel, ist 15 Minuten im Preis inbegriffen. 
Stornierung:
Die Stornierung vor 24 Stunden vor dem Transfer ist kostenlos. Bei der Stornierung vor 6 Stunden vor dem Transfer, wird Ihnen 50% des Preises zurückerstattet. Bei der Stornierung vor 3 Stunden vor dem Transfer, müssen Sie zu 100% der Transfer Preis bezahlen.

Reservationen:

Die Reservationen des Fahrzeuges müssen per E-Mail oder Telefonisch erfolgen. Die Reservation erhält erst Gültigkeit wenn eine Bestätigungs-E-Mail empfangen wurde. Der Mieter verpflichtet sich bei Reservation, 30% des Mietpreises anzuzahlen. Der Vermieter muss mindestens 48 Stunden vor Mietbeginn schriftlich kontaktiert werden, falls die Reservation nicht eingehalten werden kann. In diesem Fall wird die Anzahlung zurückerstattet. Wird die Reservation später als 48 Stunden vor Mietbeginn annulliert, wird dem Mieter 30% des Mietpreises verrechnet. Annulliert der Mieter die Reservation in weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn oder erscheint bei Mietbeginn nicht, so behält sich der Vermieter vor, dem Mieter den ganzen Mietbetrag in Rechnung zu stellen.

Gutscheine:

Die Gültigkeitsdauer der Gutscheine beträgt 12 Monate ab Ausstellungsdatum (abgeschlossener Kauf). Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen. Kann der Gutscheininhaber aus gesundheitlichen Gründen oder anderen schwerwiegenden Gründen nicht am Erlebnis Teilnehmen, ist eine Verlängerung der Gutscheinfrist möglich.

Versicherung:

Das Fahrzeug des Vermieters sind Vollkaskoversichert. Die Versicherung ist im Mietpreis inbegriffen. Der Selbstbehalt beträgt CHF 3000,00.

 

Nicht versichert sind:

Schaden am Elektromotor,  Getriebe, Felgen, Reifen (übermässiger Verschleiss)

mechanische und elektronische Schäden etc., welche durch nicht ordnungsgemässes Fahren verursacht werden (deaktivieren ESP, Launch Control)

Schäden im inneren des Fahrzeuges, diese Schäden gehen zu Lasten des Mieters.

Im Schadenfall muss der Selbstbehalt sofort in Bar bezahlt werden. Dabei gehen Schäden bis zu der Summe CHF 3000.00 (Selbstbehalt) immer zu Lasten des Mieters. Für Drittpersonen, die nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, haftet die Versicherung nicht.

Schadenfall:

Bei Unfällen jeglicher Art ist der Mieter verpflichtet, umgehend die Polizei und den Vermieter zu kontaktieren und einen Polizeirapport erstellen zu lassen. Soweit gesetzlich zulässig, berechnen wir eine Gebühr der uns entstandenen Kosten. Für den Umsatzverlust der mit dem Unfall zusammenhängt, hat der Mieter aufzukommen.

Haftung: 

Bei einer Non-Show Transfer übernehmen wir keine Haftung. Es kann aus organisatorischen oder Verkehrsähnliche Probleme vorkommen, dass der Fahrer nicht erscheint. Wir übernehmen keine Haftung für den verpassten Flug oder Termine oder so ähnliches.

Nutzung des Fahrzeuges: 

Sie sind verpflichtet

bei der Nutzung des Fahrzeugs angemessene Sorgfalt und Sachkunde anzuwenden

das Fahrzeug nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem Sie fahren, zu nutzen

das Fahrzeug nur auf rechtmässige Weise und nur für gesetzlich zulässige Zwecke zu nutzen

das Fahrzeug zu verschliessen, wenn Sie es nicht nutzen und sicherzustellen, dass alle Fenster sowie die Motorhaube ordnungsgemäss verschlossen sind

die Nutzung des Fahrzeugs sofort zu unterbrechen, wenn Sie einen Defekt am Fahrzeug feststellen, sobald dies ohne Gefahren möglich ist und uns unverzüglich hierüber zu benachrichtigen.

Verbotene Nutzung:

Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden

Zur Teilnahme an Motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests und zur Fahrschulung. Das Ausschalten des ESP, Ausüben eines Rennstarts (Launchcontrol) Driften, Rasen bzw. Rennen zu fahren, ist ausdrücklich verboten.

Für den Transport von Waren oder Personen gegen Entgelt.

Um ein anderes Fahrzeug zu ziehen, zu schleppen oder anderweitig zu bewegen, da es sich beim Mietfahrzeug  handelt.

In überladenem Zustand, d. h. mit einer Personenzahl bzw. einer Nutzlast, welche die im Fahrzeugausweis angegebenen Werte übersteigt.

zur Beförderung entzündlicher, explosiver, giftiger oder gefährlicher Stoffe.

zur Begehung von Zollvergehen und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind.

zur Weitervermietung.

Nach Rückgabe des Fahrzeuges wird die Fahrt am Computer ausgelesen, der Mieter haftet für allfällige Schäden. Der Vermieter kann während der Mietzeit den Standort des Fahrzeuges abrufen und im Notfall das Fahrzeug fern abschalten. Ebenso ist es verboten, das Parkieren in engen Parkplätzen und Tiefgaragen sowie das Essen, Trinken und Rauchen im Mietfahrzeug. Das Konsumieren von Alkohol und anderen Betäubungsmitteln ist vor und während der Mietzeit strengstens verboten. Das Fahrzeug darf ausschliesslich in der Schweiz gefahren werden, Auslandfahrten sind verboten!

Vetragsverstoss:

Bei Vertragsverstoss erhebt der Vermieter eine Strafgebühr bis zu CHF 4000.00 zuzüglich Schaden- und Kostenentschädigung.

Checkout / Checkin:

Das Fahrzeug wird an der Meierhofstrasse 4, 8108 Dällikon oder am vereinbarten Ort übergeben und zurückgenommen. Bei der Übergabe und Rückgabe wird im Mietvertrag ein Protokoll über den Zustand des Fahrzeuges geführt. Das Mietfahrzeug wird bei der Übergabe  vollgeladen  und ist auch so, vom Mieter vollgetankt in Arbon oder am vereinbarten Ort zurückzugeben. Die Tankbelege müssen mitgebracht werden. Wird das Auto nicht mit derselben Akkustand zurückgebracht, muss der Mieter im Gegenzug für die verbrauchte Strommenge  aufkommen und eine Zahlung von CHF 30.00 für die Umtriebsentschädigung leisten.

Sofern nicht anders vereinbart, müssen sie das Fahrzeug an dem Tag/zu der Zeit und an dem Standort zurückgeben, der auf diesem Mietvertrag angegeben ist. Wenn Sie davon ausgehen, dass Sie sich verspäten werden, liegt es in Ihrem Interesse, bei uns eine Verlängerung der Mietzeit, mindestens eine Stunde im Voraus, zu beantragen. Wenn Sie sich verspäten, zahlen Sie die zusätzlichen Mietstunden/-tag (CHF 80.00 pro 1⁄2 Stunde) für das Fahrzeug zuzüglich einer Umtriebsgebühr für verspätete Rückgabe.

Salvatorische Klausel: 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich

der Vertrag als lückenhaft erweist.

Das Missachten der allgemeinen Geschäftsbedingungen hat Mehrkosten von mind. CHF 1500.- zur Folge.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand:

Dieser Vertrag untersteht ausschliessliche Schweizer Recht. Als Gerichtsstand wird der Sitz des Vermieters vereinbart. Der Vermieter ist berechtigt, wahlweise am Sitz des Mieters Klage einzureichen.